[Wikide-l] URV-Paranoia oder: Wie Pjacobi hier gegen Sektenkritiker Stimmung macht
Thomas Hochstein
ml at ancalagon.inka.de
Do Apr 21 19:50:54 UTC 2005
"Klaus Graf" schrieb:
> Werden interne Materialien einer Sekte dokumentiert, so
> kann das als Beitrag zu einer die Oeffentlichkeit
> wesentlich beruehrenden Frage gemaess Art. 5 GG zulaessig
> sein, auch wenn es nach dem Urheberrechtsgesetz
> rechtswidrig ist. Von daher koennen wir uns nicht, solange
> kein rechtskraeftiges Urteil vorliegt, die Position eines
> der Beteiligten zu eigen machen und die Verlinkung als URV
> zu betrachten (was auch unter dem Gesichtspunkt des
> Hyperlink-Rechts bedenklich waere), das waere eindeutig
> POV.
Nun ja, solange man genügend Geld in der "Kriegskasse" hat, kann man
sich natürlich auf einen solchen Standpunkt stellen. :)
-thh