[Wikide-l] Kommerzielle/nichtkommerzielle Bildnutzung

Klaus Graf klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de
Di Okt 26 16:54:25 UTC 2004


On Tue, 26 Oct 2004 18:26:30 +0200
 Rainer Zenz <mail at rainerzenz.de> wrote:
> Hallo,
> 
> ich habe jetzt ein vergleichbares Problem wie Daniel mit
> den ESA-Bildern. Beim Artikel "Himmelsscheibe von Nebra"
> stammen die Illustrationen zwar von mir, aber auf dem
> Ding selbst liegen Schutzrechte für 25 Jahre. Das
> zuständige Landesmuseum ist uns zugeneigt und um Einigung
> bemüht, aber der Knackpunkt dürfte mal wieder die bei der
> GNU-FDL erlaubte kommerzielle Verwendung sein.
 
Ich habe mich auf diversen Diskussionsseiten wieder und
wieder dazu geaeussert.

Leider nimmt niemand zu Kenntnis, was unter
http://meta.wikimedia.org/wiki/Urheberrechtsfragen#Grundsatzfrage:_Unterscheidung_zwischen_Rechten_an_Bildinhalten_und_Bildlizenz
nachgelesen werden kann.

Das Zenzsche Himmelscheibenbild selbst ist beliebig
kommerziell im Rahmen der GNU FDL verwertbar, waehrend der
BILDINHALT geschuetzt ist.

Hier verhaelt es sich nicht anders als bei Abbildungen von
Logos (z.B. Mercedesstern), die nach dem Markenrecht Schutz
geniessen. Sie koennen zwar in kommerziellen
Wikipedia-Mirrors bedenkenlos eingesetzt werden, aber bei
einer kennzeichenrechtlich relevanten Verwendung ist der
Verwender dran - ob mit oder ohne GNU FDL.

Auch bei Wappen koennen unsere Wappengrafiken gemaess GNU
FDL ohne weiteres im Briefkopf gefuehrt werden, wenn die
Auflagen eingehalten werden, aber dies waere natuerlich ein
Verstoss gegen das Namensrecht des Wappenfuehrers.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Einfuehrung einer
Kategorie nichtkommerzieller Bilder nicht Probleme fuer die
ja an sich erlaubten kommerziellen Mirrors aufwirft. Das
beste waere an sich, das Meinungsbild zu revidieren und wie
in anderen Wikipedias das Zitatrecht zuzulassen.
Hinsichtlich der Einbindung in den Artikelkontext sollten
auch die kommerziellen Mirrors damit keine Probleme haben,
es sei denn sie streichen den Artikel auf eine
Bildunterschrift zusammen.

Klaus Graf