[Wikide-l] Bildindex der Kunst und Architektur

Karl Eichwalder ke at gnu.franken.de
Sa Okt 23 03:15:30 UTC 2004


"Klaus Graf" <klaus.graf at geschichte.uni-freiburg.de> writes:

> Grundsaetzlich koennen Bilder, deren Schutzfrist definitiv
> abgelaufen ist (siehe [[Bildrechte]]) wie historische
> Fotos, deren Urheber nachweislich 70 Jahre tot sind, ohne
> Zustimmung des Anbietenden genutzt werden, es sei denn, es
> handelt sich bei der Website, der man sie entnimmt, um eine
> geschuetzte Datenbank.

Der "Trick" wäre in einem solchen Fall wohl, das Produkt jetzt zu
erwerben (Privatkopie?) und 10 Jahre zu warten, bis der Leistungsschutz
abgelaufen ist - dann könnte man das Material der Datenbank frei
zugänglich machen, wenn auch alle anderen Urheberrechte abgelaufen sind.
Bei wissenschaftlichen Editionen beträgt die Schutzfrist 25 Jahre, wenn
ich mich recht erinnere.

Oder spricht etwas gegen ein solches Vorgehen?

-- 
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                                                         |    _-\_<,
http://www.gnu.franken.de/ke/                            |   (*)/'(*)