[Wikide-l] Upload Bedingungen für Bilder ändern war: Logos bekannter Firmen

Marco Krohn marco.krohn at web.de
Di Mär 30 23:52:48 UTC 2004


On Wednesday 31 March 2004 00:31, Agon S. Buchholz wrote:
> Daniel wrote:
> > Auch haben wir keien Fair-Use Regelung.
>
> Aber auch unser UrhG kennt einige Schrankenvorbehalte (aus
> http://www.netlaw.de/gesetze/urhg.htm):

<snip>

> (1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen,
> Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik,
> durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und
> öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse
> nur auf die äußere Ansicht. (Par. 59 UrhG)

und was ist mit der in der GFDL vorgeschriebenen Freiheit Änderungen 
vorzunehmen? Das wird alles von "UrhG § 62 Änderungsverbot" kassiert.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__62.html

Meines Wissens sind alle von dir aufgeführten Bsp. wg. UrhG § 62 nicht mit der 
GFDL vereinbar - ich hatte das in einem anderen posting schon einmal 
beschrieben.

Daraus können vier Dinge folgen:

1. wir nehmen die Bilder raus
2. wir laden bzw. lassen sie hochladen, da der server in den USA steht
3. wir ändern die Bedingungen für einen upload und verzichten darauf, dass 
jedes Bild GFDL kompatibel ist
4. wir lassen die Bilder illegal drin

Bilder illegalerweise in der Wikipedia zu lassen halte ich für keine gute 
Idee. Rausnehmen würde uns *viele* Bilder kosten (siehe eine Auswahl weiter 
unten) und das hochladen in den USA würde Illegalität in Deutschland 
bedeuten. Ein Veröffentlichung in Papierform könnte uns dann Probleme 
bringen.

Daher bin ich für eine Änderung der Bedingungen für einen Bild upload. Das ist 
zwar eine Abkehr von einer 100% GFDL Wikipedia, für die ich in der 
Vergangenheit vehement gekämpft habe, aber mir ist in den vergangenen Wochen 
immer deutlicher bewusst geworden, wie wenig die GFDL mit unserer hiesigen 
Gesetzeslage zusammenpasst. Eine kleine Auswahl von Bildern, die nicht unter 
der GFDL stehen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Berlin_Verhüllter-Reichstag_IMG0030_asb_1995.jpg 
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:H_Sprengelmuseum1.jpg 
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Deutschebank.jpg 
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Rathausfrankfurt.jpg 
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Frankfurterbauwerke.jpg 
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Wien_hundertwasserhaus.jpg 

Änderungsvorschläge für einen upload:

1. GFDL ist immer erste Wahl
2. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn mit an Sicherheit grenzender 
Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass ein Bild in naher 
Zukunft nicht unter der GFDL stehen wird. Einschränkungen der Lizenz, die die 
Reproduzierbarkeit der Wikipedia betreffen sind nicht akzeptabel. Die 
Lizenzbedingungen sollten auf der Seite des Bildes angegeben werden und falls 
zutreffend auch, wann damit zu rechnen ist, dass das Bild doch noch unter die 
GFDL fällt.

Anmerkungen:
* Die GFDL sollte erste Wahl bleiben, d.h. es sollte nicht aus reiner 
Bequemlichkeit auf ein GFDL Bild verzichtet werden. Brauchen wir bspw. das 
Bild eines Blauwals und gibt es kein freies zur Zeit, dann müssen wir eben 
warten. Dies wäre kein Grund auf nicht-GFDL Bilder zurückzugreifen.
* Anders sieht die Lage aus, wenn der Blauwal ausgestorben wäre. Beispiel: 
Dolly (das Schaf, kein Blauwal ;-). In diesem Fall müsste man versuchen eine 
Liste aller geeigneten Bilder zusammenzustellen und den/die Rechteinhaber 
einzeln anzuschreiben, ob sie ihr Bild unter der GFDL zur Verfügung stellen 
würden. Scheitert dies, so ist eine begrenzt restriktivere Lizenz hinnehmbar.
* Einschränkungen sind zulässig, sofern sie bspw. Änderungen an dem Bild 
untersagen. Eine Reproduktion der Wikipedia sollte aber in keinem Fall unter 
den Auflagen leiden.

Beispiele:
* Logos von Firmen werden wohl nie GFDL sein, daher wäre hier eine Ausnahme 
denkbar. (Ich weiß allerdins nicht, ob es weitere gesetzliche Einschränkungen 
gibt, die eine Reproduktion der Wikipedia beschränken könnte)
* Bilder von Gebäuden (Panoramafreiheit) oder öffentlichen Kunstwerken wären 
dann o.k.  - auf der Seite müsste aber auf das Verbot von Änderungen 
hingewiesen werden. Ist außerdem der Urheber schon verstorben, so sollte sich 
auf der Seite das entsprechende Jahr befinden, wann dieses Werk gemeinfrei 
und damit GFDL kompatibel wird.


Viele Grüße,
  Marco



-- 
Marco Krohn
Theoretical Physics 
University of Hannover