[Wikide-l] Re: URV bei Fotos von Skulpturen im Web/Update

Erik Moeller erik_moeller at gmx.de
Do Mär 18 21:38:11 UTC 2004


Agon-
> (b) Wir setzen Eriks Vorschlag einer Guerrilla-Methode um und *suchen*
> bewusst (nicht versehentlich) den Konflikt; wir fotografieren
> Renaissance-Kunstwerke und veröffentlichen sie in der Wikipedia,
> vielleicht sogar in reprofähiger Qualität; wir verletzen
> Verwertungsrechte von Content-Bunkerern à la Corbis,

Was nicht existiert kann man auch nicht verletzen :-). Bereits jetzt  
werden auf en: teilweise Corbis-Repros verwendet, wahrscheinlich auch auf  
de:.

> Hier gibt es m.E.
> bisher keinen Konsens, weder für Ulis noch für Eriks Position.

Den muss es auch nicht geben, wenn Individuen von sich aus eine  
Entscheidung treffen.

> (3) Eine verschärfte Problematik liegt im Bereich zeitgenössischer
> Kunst, d.h. im Falle von Werken, deren Urheberrecht nicht abgelaufen
> ist. Ein Testballon ist das Bild vom verhüllten Reichtstag, das nicht
> der Panoramafreiheit unterliegt, m.E. aber auch den Künstlern keinen
> wirtschaftlichen Schaden zufügt.
...
> Hier argumentieren, wenn ich sie richtig interpretiere, Uli und Erik
> übereinstimmend, dass wir hier die Nutzungsrechte und potentiellen
> kommerziellen Interessen der Künstler in vorauseilendem Gehorsam
> respektieren sollten

Der verhüllte Reichstag ist ein Problemfall, weil es nun mal bereits ein  
Urteil gibt, das hier konkret sagt: "Das ist urheberrechtlich geschützt!"  
Deshalb halte ich es hier für besonders wichtig, wenn wir das angreifen  
wollen, es strategisch zu machen und auch mit Jimbos Rückendeckung. Denn  
bis zum BGH ist es bereits gegangen, da bleibt bestenfalls noch das BVerfG  
oder der EuGH.

In anderen Fällen (auch ähnlich gelagerten) sollten wir eine liberale  
Interpretation pflegen, soweit sich das noch verargumentieren lässt.  
Problematisch wird es bei Sachen wie Screenshots, wo künstlerische Werke  
(Icons etc.) klar im Vordergrund stehen.

Wenn es zu schlimm wird, können wir darüber nachdenken, uns auf US-Recht  
zurückzuziehen. Das sollte aber nur eine letzte Option sein aus  
naheliegenden Gründen.

Man darf natürlich auch nicht vergessen, dass das alles letztlich auf  
einer rechtlichen Grundlage geschieht, die im politischen Raum geschaffen  
wird. Mittelfristig müssen wir also auch über politisches Engagement  
nachdenken und sollten z.B. spätestens beim "Dritten Korb" des deutschen  
Urheberrechts als eine Lobby-Gruppe mit am Tisch sitzen. Neben Fragen wie  
der Panoramafreiheit müssen wir auch eine Reduzierung der z.Zt. absurden  
Schutzdauer anstreben.

Viele Grüße

Erik