[Wikide-l] URV bei Fotos von Skulpturen im Web/Update

Martin Zeise mail at martin-zeise.de
Mo Mär 15 21:40:00 UTC 2004


Hallo an alle,

heute habe ich auf meine Beschwerde bei der VG Bild-Kunst, die mich ja wegen
URV auf meiner Homepage belangen wollte, folgende Antwort erhalten (ich
zitiere die Hauptpassage):

"Entscheidend im Rahmen der von Ihnen vorgenommenen Nutzung ist die Frage,
ob
sich die Skulptur tatsächlich im öffentlichen Raum befindet und ihre
Aufstellung zeitlich
unbefristet ist. Zudem muss sie jederzeit zugänglich sein. Ein
Skulpturenpark
beispielsweise, dessen Zugang durch Öffnungszeiten geregelt ist,  zählt in
dem hier
diskutierten Zusammenhang nicht zum öffentlichen Raum.
Wir werden dies nun prüfen und setzten uns dann mit Ihnen in Verbindung."

Da will ich sie nun mal prüfen lassen. Soweit ich mich erinnern kann, konnte
man da rund um die Uhr rein und auf der anderen Seite wieder raus. Ich gehe
mal davon aus, dass sich das Problem damit für mich erledigt ist.

Jedenfalls habe ich dabei folgendes gelernt: Die Verbreitung (u.a. über das
Internet) von Fotos von Werken bildender Kunst (zu der auch Gebäude zählen,
solange sich die Architekten von der VG Bild-Kunst (in Deutschland)
vertreten lassen), ist solange gestattet, wie die Aufnahmen an öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen erfolgte. Bei Gebäuden, die unter o.g.
Urheberrecht fallen, ist die Verbreitung von Innenaufnahmen aber nicht
gestattet.

Damit hätten wir bei Wikipedia einen einigermaßen gesicherten
Handlungsspielraum. Den Konjunktiv habe ich deshalb gewählt, weil der/die
Server ja in Florida stehen und da wohl US-Recht zur Geltung kommt. In
meinem Fall handelte es ja sich um eine Aufnahme aus Slowenien, das Werk war
von einem bosnischen Künstler, der in Schweden lebt. Die VG Bild-Kunst ist
auf mich zugekommen, weil meine .de-Domain in Deutschland angemeldet ist.
Ich weiß nicht, was gewesen wäre, wenn ich eine .com oder.net-Adresse gehabt
hätte. Also: Grauzonen bleiben.

Martin Zeise (Mazbln)