[Wikide-l] URV bei Fotos von Skulpturen im Web
Wolfram Gothe
wiki at wolframgothe.de
Fr Mär 5 20:21:36 UTC 2004
Am Donnerstag, 04.03.04, um 18:00 Uhr (Europe/Berlin) schrieb Martin
Zeise:
>> Nachtrag 2: Habe gerade auf der Seite der Verwertungsgesellschaft
>> gestöbert - wenn ich das richtig verstehe können die nur aktiv werden,
>> wenn der betreffende Künstler überhaupt bei denen Mitglied ist....
>
> Das scheint im konkreten Fall zuzutreffen. Es wurde nämlich nur eins
> von 5
> Bildern beanstandet und mit dem Namen des Künstlers (den ich bis dahin
> gar
> nicht kannte) in Verbindung gebracht. Wie und mit welchem Aufwand die
> das
> überhaupt gefunden haben, ist mir aber bisher schleierhaft geblieben.
> Auf
> alle Fälle scheint mir aber Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis zu
> stehen, der Künstler dürfte im konkreten Fall, wenn überhaupt, von
> einer zu
> zahlenden Gebühr wohl eher nichts sehen. Aber die VG Bild-Kunst denkt
> sich
> sicher, dass sie ihre Daseinsberechtigung beweisen müssen.
Wenn der Künstler tatsächlich Mitglied bei einer der
Schwesterorganisationen sein sollte (oder sogar Deutscher ist), dann
bekommt der auch Geld - das ist ja der Witz daran, da sind die von der
VG schon straight....
Der Punkt bleibt aber, ob das überhaupt bei Kunstwerken im öffentlichen
Raum zulässig ist; was anderes wären Bilder aus Museen (falls überhaupt
erlaubt) oder Privatsammlungen, dann hätte er im Falle der
Veröffentlichung auf jeden Fall Anrecht auf Entschädigung....
Ich werde meinen ehemaligen Prof mal anrufen und nachfragen, ob sich da
was geändert hat
Grüße
Wolfram