[Wikide-l] URV bei Fotos von Skulpturen im Web

Wolfram Gothe wiki at wolframgothe.de
Fr Mär 5 20:21:36 UTC 2004


Am Donnerstag, 04.03.04, um 18:00 Uhr (Europe/Berlin) schrieb Martin 
Zeise:

>> Nachtrag 2: Habe gerade auf der Seite der Verwertungsgesellschaft
>> gestöbert - wenn ich das richtig verstehe können die nur aktiv werden,
>> wenn der betreffende Künstler überhaupt bei denen Mitglied ist....
>
> Das scheint im konkreten Fall zuzutreffen. Es wurde nämlich nur eins 
> von 5
> Bildern beanstandet und mit dem Namen des Künstlers (den ich bis dahin 
> gar
> nicht kannte) in Verbindung gebracht. Wie und mit welchem Aufwand die 
> das
> überhaupt gefunden haben, ist mir aber bisher schleierhaft geblieben. 
> Auf
> alle Fälle scheint mir aber Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis zu
> stehen, der Künstler dürfte im konkreten Fall, wenn überhaupt, von 
> einer zu
> zahlenden Gebühr wohl eher nichts sehen. Aber die VG Bild-Kunst denkt 
> sich
> sicher, dass sie ihre Daseinsberechtigung beweisen müssen.

Wenn der Künstler tatsächlich Mitglied bei einer der 
Schwesterorganisationen sein sollte (oder sogar Deutscher ist), dann 
bekommt der auch Geld - das ist ja der Witz daran, da sind die von der 
VG schon straight....
Der Punkt bleibt aber, ob das überhaupt bei Kunstwerken im öffentlichen 
Raum zulässig ist; was anderes wären Bilder aus Museen (falls überhaupt 
erlaubt) oder Privatsammlungen, dann hätte er im Falle der 
Veröffentlichung auf jeden Fall Anrecht auf Entschädigung....
Ich werde meinen ehemaligen Prof mal anrufen und nachfragen, ob sich da 
was geändert hat

Grüße

Wolfram