[Wikide-l] FotoRecht (Re: Zu viele Bilder?)
Karl Eichwalder
ke at gnu.franken.de
So Feb 15 10:55:48 UTC 2004
"Thomas R. Koll" <tomk32 at gmx.de> writes:
> Bei Bildern vor 1963 (glaub ich, steht irgendwo in der WP) ist das
> Urheberrecht schon erloschen. Damals wurde das UHR für Bildern dem der
> Texte angepasst.
Angeblich wurde das rückwirkend 1995 wieder aufgehoben. So verstehe
ich jedenfalls Klaus Graf in http://www.jurawiki.de/FotoRecht
Neben der Ausweitung des Schutzwürdigen steht die Remonopolisierung
von Werken mit bereits abgelaufener Schutzfrist, also das
Wiederaufleben des Schutzes. Bis 1995 galt der Grundsatz, daß
Lichtbildwerke, deren Schutz bereits abgelaufen war, nicht in den
Genuß einer Schutzfristverlängerung kamen. Damals waren die vor 1960
erschienenen Lichtbildwerke nicht mehr geschützt. Da aber die
Schutzdauerrichtlinie der EU es genügen ließ, wenn nur in einem der
Mitgliedstaaten der Schutz am 1.1.1995 noch nicht abgelaufen war und
Spanien eine extrem lange Schutzdauer kannte, sind heute alle
Lichtbildwerke 70 Jahre nach dem Tod ihres Urhebers geschützt, auch
solche, die jahrelang bereits gemeinfrei gewesen waren.
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http://www.gnu.franken.de/ke/ | (*)/'(*)