[Wikide-l] FotoRecht (Re: Zu viele Bilder?)

Karl Eichwalder ke at gnu.franken.de
So Feb 15 10:55:48 UTC 2004


"Thomas R. Koll" <tomk32 at gmx.de> writes:

> Bei Bildern vor 1963 (glaub ich, steht irgendwo in der WP) ist das
> Urheberrecht schon erloschen. Damals wurde das UHR für Bildern dem der
> Texte angepasst.

Angeblich wurde das rückwirkend 1995 wieder aufgehoben.  So verstehe
ich jedenfalls Klaus Graf in http://www.jurawiki.de/FotoRecht

    Neben der Ausweitung des Schutzwürdigen steht die Remonopolisierung
    von Werken mit bereits abgelaufener Schutzfrist, also das
    Wiederaufleben des Schutzes. Bis 1995 galt der Grundsatz, daß
    Lichtbildwerke, deren Schutz bereits abgelaufen war, nicht in den
    Genuß einer Schutzfristverlängerung kamen. Damals waren die vor 1960
    erschienenen Lichtbildwerke nicht mehr geschützt. Da aber die
    Schutzdauerrichtlinie der EU es genügen ließ, wenn nur in einem der
    Mitgliedstaaten der Schutz am 1.1.1995 noch nicht abgelaufen war und
    Spanien eine extrem lange Schutzdauer kannte, sind heute alle
    Lichtbildwerke 70 Jahre nach dem Tod ihres Urhebers geschützt, auch
    solche, die jahrelang bereits gemeinfrei gewesen waren.

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http://www.gnu.franken.de/ke/                            |   (*)/'(*)