[Wikide-l] Re: Verein (war Re: Wikireader: Einnahmen und Ausgaben)

Alex Regh Alex.Here at gmx.net
Do Apr 29 20:52:03 UTC 2004


Hallo!

On Thu, 29 Apr 2004 18:15:16 +0200, Michael Diederich wrote:

>> Bitte informiert euch da nochmal genauer, Gemeinnützigkeit != Berechtigung
>> zum Ausstellen von Spendenquittungen!
>
>Google, zweiter Treffer:
>
>#######
>Gemeinnütziger Verein: Eingetragener Verein, der vom Finanzamt als
>gemeinnützig anerkannt ist, d.h. von der Körperschaftssteuer weitgehend
>befreit und Spenden an den Verein sind steuerlich absetzbar.
>#######

Sorry, aber falsch - das weiß ich genau, weil ich in zwei Vereinen mitarbeite,
die beide zwar als gemeinnützig anerkannt sind, was sich hauptsächlich bei der
Körperschaftssteuer auswirkt (die aber eh nicht anfällt), die aber eben keine
Spendenquittungen ausstellen dürfen. Was in diesen Fällen dafür sorgt, daß
diese Vereine kaum jemals für irgend etwas Geld haben, weil ohne die
Möglichkeit, eine Quittung dafür zu bekommen, spenden leider die Leute auch
kaum was. Und die Spendensammelbüchse kann man ja auch nicht jedem unter die
Nase halten, der mal um Infos oder Hilfe bittet; das ist ja eine ziemliche
Ausnutzerei einer Hilfslage. (OK, Selbsthilfevereine, ist das auch was anders;
ein WP-Verein dürfte das schon eher.)

Von: http://vereinsknowhow.de/besteurg/ unter Spenden - Allgemeines
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4. Steuerbegünstigte Zwecke

Nicht alle Spenden an gemeinnützige Vereine sind steuerlich abzugsfähig.
Voraussetzung ist nach § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, daß der
Verein die Spende zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser,
wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten
gemeinnützigen Zwecke verwendet.
Die bloße Gemeinnützigkeit ist also nicht ausreichend für die Berechtigung zum
Spendenabzug. So sind z.B. Amateurfunken und Modellflug zwar gemeinnützige
Zwecke, Spenden an Vereine, die diese Zwecke betreiben, aber nicht steuerlich
abziehbar.
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Und wie gesagt, Ende der 90er hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, die
Berechtigung, Spendenquittungen ausstellen zu können, für neue Vereine
drastisch eingeschränkt, und das gilt eben auch für Vereine, welche
theoretisch unter die "besonders förderungswürdigen Zwecke" fallen; das muß
extra genehmigt werden, und wird so schnell nicht mehr genehmigt! Es wäre
äußerst ratsam, wenn sich da jemand mal im Vorfeld informieren würde, sonst
geht nämlich hinterher das Geknatsche los.

Eventuell könnte da sowas wie die KISS (heißt in anderen Städten manchmal
anders) weiterhelfen, Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen.
Sind wir zwar nicht, aber dennoch sind die Leute da meiner Erfahrung nach
recht hilfsbereit, und können zumindest das von mir gesagte mit absoluter
Sicherheit bestätigen, sowie eventuell mit der Adresse von einem Anwalt
aushelfen, der sich mit dem Thema auch wirklich auskennt.

>Ansonsten könnte der Verein auch Rechnungen schreiben, da juristische
>Person.

Ja, das hat ja auch niemand bestritten. 

Schöne Grüße
Alex
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        --- Jim Steinman ---

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