[Wikide-l] Hier der §§

Heinz-Josef Lücking h-j.luecking at t-online.de
Mi Apr 7 17:38:16 UTC 2004


Hallo Uli stimmt ja wohl so nicht. Hier der §§

§ 33 [Änderung der Satzung und des Vereinszwecks]

(1) Zu einem Beschlusse, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine
Mehrheit von drei Vierteilen der erschienenen Mitglieder erforderlich. Zur
Änderung des Zweckes des Vereins ist die
Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht
erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.

(2) Beruht die Rechtsfähigkeit des Vereins auf Verleihung, so ist zu jeder
Änderung der Satzung staatliche Genehmigung oder, falls die Verleihung durch
den Bundesrat erfolgt ist, die Genehmigung
des Bundesrats erforderlich