marco.krohn at web.de (Marco Krohn) schrieb: > und was ist mit der in der GFDL vorgeschriebenen Freiheit Änderungen > vorzunehmen? Das wird alles von "UrhG § 62 Änderungsverbot" kassiert. Ein Änderungsverbot ist auch in der GFDL vorgesehen, nennt sich "invariant section". Flups