Hallo zusammen,
eine Info für eine eventuelle Frage an den Finanzbeamten:
auf Bitte einer einzelnen Person hier eine kurze Information für die
Vereinsgründung. Ich meine, daß die Person (Verein oder was auch immer),
an die das Vermögen des Vereins bei Auflösung geht, eine deutsche Adresse
haben muß - in meinem Bekanntenkreis wurde vor einiger Zeit ein Verein
gegründet (Sunny Planet e.V.) und die haben auch eine deutsche
Niederlassung der Rescue-Klinik in Kalkutta drin
(
http://www.sunnyplanet.org/de/de_vsatzung.html) - die Gründer haben sich
auch ziemlich gut informiert, und sind ganz zum Schluß, noch mal zu einem
(wohl recht teueren, aber guten) Anwalt gegangen, der Spezialist auf dem
Vereinsgründungsgebiet ist. Der hat dann auch noch 2 oder 3 Änderungen
vorgeschlagen. (Bei Bedarf bekomme ich auch die Adresse raus, das ist eine
Berliner Adresse)
Gruß, Schorsch