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Reinhard Kraasch schrieb:
Na ja, weitere Diskussionen sind eigentlich nicht mein
Ziel, aber so
lange es das, was auf WP:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen
stattfindet, nicht überschreitet, könnte ich damit leben.
Bei den Grenzfällen wird es zwangsläufig zu den gleichen Diskussionen
führen wie bei den normalen LK.
Wichtig wäre halt: - den Artikelinhalt komplett durch
einen Baustein
zu ersetzen (denn oft genug steht Beleidigendes oder anderweitig
Unakzeptables drin)
Ich find es gut, dass „Artikel“, die aus „ficken ficken ficken“ oder
„Frau Meier hat Haare an den Beinen“ bestehen, gelöscht werden, da
brauch auch niemand zweites drüber gucken.
Das große Problem, was ich sehe, ist, dass es Grenzfälle gibt, die von
den die SLAs abarbeitenden Administratoren unterschiedlich gehandhabt
werden. Emes und der Magent sah in dem Stub zur Digestionstheorie Unsinn
bzw. keine enzyklopädische Relevanz und haben einen SLA gestellt bzw.
den Artikel gelöscht, genau so, wie es jeden Tag Abertausenden neu
angelegten Seiten geht. Die Frage ist: Wo soll die Grenze gezogen
werden, welche Voraussetzung soll erfüllt werden, damit ein Artikel
nicht mehr SLA- bzw. schnelllöschfähig ist.
Und wenn man wiederum sagt: Offensichtlicher Unsinn
soll nicht dort
hinein, dann geht es bei der Abgrenzung von "offensichtlichem Unsinn"
zu "unverständlich, aber kein Unsinn" wieder von vorne los.
Die Grenze könnte man ziehen, indem man sich darauf verständigt, dass
nur noch eindeutiger Vandalismus, eben die oben angegebenen „ficken
ficken ficken“-Artikel schnelllöschfähig sind und selbst der noch so
eindeutigen Werbeartikel durch die Löschhölle muss. Das würde das
Volumen der LK-Seiten um ein vielfaches steigern, allerdings wäre
dadurch das Vier-Augen-Prinzip mehr als gewahrt.
Im Klartext: Die offensichtlichste Theoriefindung, die eindeutigste
Werbung, der unverständlichste Schwurbelartikel gehört in die
Löschhölle, wo er nach sieben Tagen erlöst wird – auf die eine oder die
andere Seite, alles was darunter geht, ist SLA-fähig.
My 0,02 Kieselsteine.
v.
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