Meine Rechtschutzversicherung hat mir dringend
geraten, auf eine Mitarbeit
bei lexikon.meyers zu verzichten.
[..]
Der Kunde ist weiter verpflichtet, BIFAB sämtliche
Schäden zu ersetzen,
die BIFAB durch von ihm eingestellte Kundenbeiträge, deren Inhalte
und sonstige Inhalte seiner Kommunikation, insbesondere auch der
Inanspruchnahme durch Dritte, entstehen.
Hierzu zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung von
BIFAB."
Willkommen in der Realität des deutschen Onlinerechts. Irgendwer muss da als
Mediendiensteanbieter die Kröte schlucken. Vielleicht möchte die BIFAB ja austesten, wie
groß der Leidensdruck von "aus der Wikipedia Vertriebenen" ist, ihre Schreibe
prominent verlinkt online stellen zu können.
-jha-