On Fri, 24 Jun 2005 17:02:32 +0200
"Agon S. Buchholz" <asb(a)kefk.net> wrote:
Nur um die Frage mal geklärt zu haben: Sehe ich es
richtig, dass auch solche angeblich "lizenzfrei nutzbaren
Fotos" für Commons und Wikipedia absoult tabu sein
sollten, sofern der Verlag die Dateien nicht explizit als
Public Domain oder unter einer GNU-/CC-kompatiblen Lizenz
freigibt?
Wir muessen natuerlich unterscheiden zwischen geschuetzten
Bildern und Public-Domain-Bildern, die wegen Fristablaufs
nicht mehr geschuetzt sind. Bei vertraglich vereinbarten
Verwendungsbeschraenkungen hinsichtlich von PD-alt-Bildern
ist zu fragen, ob diese Vertragsbestimmungen gueltig sind.
Aber grundsaetzlich gilt: Finger weg!
PS: [[Bildrechte]] könnte vielleicht noch einen
kurzen
Passus über Lizenz-, Modell- und Honorarverträge sowie
den rechtlichen Status von Bildern von Bildagenturen
vertragen, oder zumindest ein paar Verweise auf
[[Vertragsrecht]] und [[Vertragsfreiheit]]?
Es kann jeder z.B. einen Entwurf fuer die Ergaenzungen auf
der Diskussionsseite des Artikels hinterlassen. Ich sehe
aber keine Notwendigkeit dafuer.
Klaus Graf