Hallo Manuel,

also gehen wir es der Reihe nach durch:

Am 24.02.2011 11:13, schrieb Manuel Schneider:
Natürlich ist mir bekannt, dass das Budget noch aussteht (wurde für März 
angekündigt und auch an der GV so besprochen).
Ja, das Budget steht noch aus, und zwar jenes für das Vereinsjahr 2010/11.

- Budget
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Eigentlich hätte ich mir erwartet, dass der Vorstand (da er zur GV mit dem Ansinnen, eine weitere Periode die Geschäfte zuführen erschienen ist) BEI DER GV einen "Voranschlag für das Vereinsjahr 2010/2011 vorlegt".

Jetzt, drei Monate nach der GV immer noch auf den 15. März zu verweisen - das ist 45 Tage vor dem Ende des Vereinsjahres - ist irgendwie ganz und gar nicht das, was ich mir von einem Vorstand erwarte.

Abgesehen davon bin ich hochgradig verwundert, dass dieses Thema nicht vom Vorstand selbst als Punkt der Tagesordnung der GV vorgesehen wurde (so kenne ich es jedenfalls von anderen Vereinen).

- Verträge
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Es geht hierbei um:
1. Chaptervertrag
2. Versicherung (Allianz)
3. Beauftragung zur Softwareentwicklung (GlobalBeo)
4. Beauftragung der Steirischen Wirtschafstreuhand GmbH&CoKG
5. allfällige weitere Verträge
ad 1.: Hier wurde mehrfach das Fundraisingagreement 2010 vorgelegt.  Auf Nachfrage wurde irgendwann von Beppo eine Erklärung übermittelt, dass es gar keinen Chaptervertrag zwischen WMAT und der WMF gibt. Hier besteht also Handlungsbedarf.

ad 2.: Der Vertrag mit der Allianz wurde übermittelt und festgestellt, dass dieser nicht mehr besteht. Darf ich daher um ein Schreiben des Vertragspartners bitten, das dies bestätigt?

ad 3.: Es wurde ein Angebot übermittelt, das eine interessante Genesis aufweist, aber das ist nicht wirklich Gegenstand der Anfrage. Es geht um die Beauftragung. Da diese nicht in schriftlicher Form vorliegt (wie ich es mir gemäß den Statuten, insbesondere ob der Höhe der Ausgabe in Höhe von EUR 3000,-  erwarten würde) wurde mir zugesichert, zumindest eine Rechnung zu übermitteln...

Dies ist bin zum heutigen Tage nicht geschehen. Die Ausgabe wurde längst verbucht, es kann doch nicht sein, dass die zugehörige Rechnung innerhalb von drei Monaten nicht aufgefunden, digitalisiert und an mich übermittelt werden kann (ich komme auch gerne persönlich vorbei).

ad 4.: Auch hier wurde mir mitgeteilt, dass es keinerlei schriftliche Vereinbarung gibt.
Auch hier warte ich immer noch auf die Übermittlung eines schriftlichen Beleges - insbesondere um die Frage zu klären, ob tatsächlich - wie von Kulac auf der GV behauptet - eine WirtschaftstreuhandKANZLEI geschäftlich mit der Rechnungsprüfung beauftragt wurde, oder ob die auf der GV anwesende Rechnungsprüferin lediglich als Privatperson gehandelt hat.

ad 5.: Webhostervertrag: Danke für die Übermittlung dieses Vertrages. Den Rechnungszeitraum finde ich spannend. Hier wäre eine jährliche Abgrenzung wünschenswert.
Da du inzwischen Mitglied des Vorstandes bist, erlaube ich mir auf die Richtlinien zu Insichgeschäften hinzuweisen.

- Reisen
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Eine Liste der Reisen wurde inzwischen vorgelegt, die zugehörigen Berichte (hierzu erlaube ich mir, auf die Konditionen zum aktuellen Stipendium für Haifa zu verweisen), stehen immer noch aus.

Erläuterung: Unter einem solchen Bericht verstehe ich eine Beschreibung, die vom gesponserten selbst verfasst wurde, in dem er dar legt, was der Zweck seiner Reise war, an welchen Veranstaltungen er teilgenommen hat, was er dort präsentiert hat (eventuell mit Anlage der Präsentation), und welche Erkenntnisse er auf der Veranstaltung gewonnen hat, die er zukünfig im Sinne des Vereinszweckes oder im Sinne des Stipendiums einsetzen kann. Schlimmstenfalls kann es auch eine kurze Zusammenfassung der besuchten Veranstaltungen sein.

Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die Kostenerstattung ausschließlich gegen Übermittlung der Originalbelege (Rechung/Tickets) zu erfolgen hat.

Wie du selbst festgestellt hast, soll das kein Vergnügen sein, sondern Arbeit. Und es wäre schön, gäbe es auch einen kurzen Bericht dazu.

- Literaturstipendium
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Hier hat sich ja inzwischen etwas bewegt, aber die zwischenzeitliche, eigenwillige Interpretation seitens des Vorstandes (das Literaturstipendium irgendwie aufzuteilen bzw. zu splitten) finde ich nicht o.k. Dies wurde aber inzwischen auch wieder zurückgezogen.

Eine einfache Umsetzung des GV-Beschlusses hätte vermutlich viele leere Kilometer erspart.

- Teilnahme an Veranstaltungen
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Ich zitiere einmal aus dem Protokoll: "Es herrscht Einigkeit darüber, dass die Mitglieder über Veranstaltungen und Teilnahme von Vereinsmitgliedern besser informiert werden sollen."

Hier teile ich die Meinung des Vorstandes, dass zwar Reisen zu Veranstaltungen finanziert werden sollen, aber dass (wenn es die jeweilige Person nicht will), niemand außerhalb des Vorstandes erfahren darf, wer auf Kosten des Vereins zu welcher Veranstaltung reist, in keinster Weise.

Es muss allein schon aus Gründen der Transparenz zumindest für Mitglieder ersichtlich sein, wer welche Reisen vom Verein finanziert bekommt. Auch sind von dieser Transparenz jegwelche "Persönlichkeitsrechte" (wie vom Vorstand kolportiert) in keinster Weise beeinträchtigt. Im Gegenteil sehe ich durch solch eine Vorgehensweise meine Rechte als Vereinsmitglied beschnitten.

- Mitgliederwiki
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Dass wir über das Mitgliederwiki unterschiedliche Ansichten haben ist 
auch offensichtlich. 
Offensichtlich, ja.
Wir haben uns der Praxis und den Erfahrungen von 
WMCH und WMDE angeschlossen, ausserdem halten wir ein Wiki, welches 
nicht auf Mitglieder beschränkt ist, für transparenter und einladender. 
Schliesslich soll / wird es auch von externen Projektpartnern zur 
Zusammenarbeit genutzt.
Dagegen ist an sich nichts einzuwenden, es geht aber primär immer noch um ein _Mitglieder_wiki.

Dass es für andere genutzt wird, kann und darf den primären Zweck des Mitgliederwiki nicht beschneiden.
Sobald diese weitere Verwendung die uneingeschränkte Nutzung des Mitgliederwiki durch die Mitglieder beeinträchtigt, ist eine andere Lösung vorzusehen.
Dass die Hauptseite und ein paar Info-Seiten (nur diese, die im Menü 
verlinkt sind) geschützt sind sollte selbstverständlich sein, das wird 
bei Wikipedia und in den og. Wikis genauso gehandhabt. 
Nein! Nein! und Nein! Mitglieder haben volle Schreibrechte zu haben. Eine Begründung für eine Einschränkung derselben ist schlicht nicht begründbar und völlig inakzeptabel.
Ansonsten gibt es 
nur eine flache Hierarchie - Vorstandsmitglieder haben Adminrechte, 
diese werden aber bis auf die wenigen öffentlichen geschützten Seiten 
sowieso nicht benötigt.
Wozu? Ein Mitgliederwiki ist primär für die Mitglieder da. In diesem sind Mitglieder des Vorstandes genauso Mitglieder, wie jedes andere Mitglied auch. Bevorzugte Rechte für den Vorstand sind auch hier in keinster Weise begründbar und damit grundsätzlich zu verneinen.

Bei der GV wurde eine Person als Verantwortlicher (Administrator) gewählt. Dieser ist als solcher mit besonderen Rechten auszustatten, sonst niemand. Eine Einschränkung der Schreibrechte für Vereinsmitglieder ist völlig inakzeptabel, ebenso wie Adminrechte für Vorstände. Wenn darüber hinaus eine besondere Verwendung erforderlich ist, möge dies im Vorstandswiki oder einem weiteren Wiki erfolgen, nicht jedoch im Mitgliederwiki.
Die Frage war also: Was steht sonst noch aus?

Eine Reihe von Unterlagen, die korrekte Konfiguration des Mitgliederwiki.

Das Protokoll zur GV ist eine andere Geschichte.

Schöne Grüße aus Wien,

  Gerhard