Hallo an alle

 

Die gute Nachricht zuerst:

 

1) Wir sind 20 Interessenten auf der Mailingliste!

Damit haben wir unser selbst gestecktes Ziel erreicht und können die Vereinsgründung wagen.

 

2) Es sind aber noch die Statuten in Arbeit und ich wäre froh wenn wir bis spätestens z.B. 21.12.07 einen Konsens gefunden haben.

Wir haben allerdings ein kleines Problem in der Methodik zur Erstellung unserer Statuten.

 

Es gibt derzeit zwei Entwürfe zu den Statuten:

 

einerseits eine am 14. November neu erstellte Seite  http://meta.wikimedia.org/wiki/Wikimedia_Österreich/Statuten  (kurz: neue Seite), und

andererseits die Seite http://meta.wikimedia.org/wiki/Wikimedia_Österreich/Statutenentwurf , die am 9.Oktober erstmals erstellt wurde (kurz: alte Seite).

Die zwei Seiten weichen in Form und teils in Inhalt voneinander ab.

 

Ich schlage daher vor, dass wir solange an der alten Seite

http://meta.wikimedia.org/wiki/Wikimedia_Österreich/Statutenentwurf weiter arbeiten, bis wir einen Konsens der Bearbeiter (oder zumindest eine qualifizierte Mehrheit unter den Listenteilnehmern der Mailingliste) gefunden haben und können dann den gemeinsam erstellten Inhalt auf die neue Seite verschieben.

 

            Ich stelle die Unterschiede der zwei Seiten kurz dar und bitte um Diskussion auf der zugehörigen Diskussionsseite und/oder hier auf der Mailingliste:

 

'''Unterschiede in der Form'''

*Im Statutenentwurf (alte Seite) wurden die einzelnen Paragraphen als '''Überschriften''' formatiert. Das erleichtert die Arbeit an den einzelnen Paragraphen und ermöglicht auch ein Inhaltsverzeichnis.

*Im Statutenentwurf wurden die '''geschlechterspezifischen''' Unterschiede dargestellt (z.B. Obfrau/Obmann). Das erschwert zwar die Lesbarkeit, ist aber im Sinne der Gleichberechtigung m.E. sinnvoll und notwendig (siehe dazu z.B. http://www.wien.gv.at/ma57/sprache/ MA57 zur sprachlichen Gleichbehandlung oder [http://info.tuwien.ac.at/akgleich/Erfordernis_Sprachliche_Gleichbehandlung.htm TU Wien zur sprachlichen Gleichbehandlung]. Auf der neuen Seite [[Wikimedia_Österreich/Statuten]] gibt es im § 18 Auflösung des Vereines (bzw. am Ende des Dokumentes) den Hinweis: "Alle männlichen Bezeichnungen gelten für weibliche Bezeichnungen sinngemäß."

 

'''Unterschiede im Inhalt:'''

Ich beschränke mich einmal nur auf die augenfälligsten Dinge, eine genauere Analyse der Unterschiede möchte ich noch machen.

 

zu § 1 und 2:

*auf der alten Seite geht schon aus dem Namen die für die Spendenabsetzbarkeit erforderliche Wissenschaftlichkeit hervor; dies ist deshalb wichtig, weil der Verein vor allem die Spendenabsetzbarkeit ermöglichen soll und das https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Einkommensteuer/AbsetzbareSpenden/LeitfadenfrAntrgeau_4378/_start.htm

 Finanzamt] hier sehr genau fordert: es muss wissenschaftlich auf akademischem Niveau sein! Freie Wissensinhalte die aber z.B. nur Kindergarten- oder Schulniveau erreichen, könnten die Spendenabsetzbarkeit zerstören.

*Auch das vollständige Teilen der Ziele der Wikimedia Foundation zerstört die Spendenabsetzbarkeit, es dürfen eben nur die gemeinsamen wissenschaftlichen Ziele sein.

*auch der allgemeine Betrieb und die finanzielle Förderung des Betriebs von Internetsystemen zerstört die Spendenabsetzbarkeit, es dürfen eben nur die unmittelbar für die wissenschaftlichen Ziele erforderlichen speziellen Dinge sein.

*das mit dem Sitz in Graz hatten wir schon diskutiert: in der alten Seite ist es daher offen gelasen und sollte noch im Konsens oder mit qualifizierter Mehrheit entschieden werden

 

zu § 10:

neue Seite: noch beide Begriffe "Mitgliederversammlung" und "Generalversammlung" enthalten, wurde in

alter Seite bereits auf "Generalversammlung" vereinheitlicht.

alte Seite: "Bei Wahlen, Statutenänderungen und Änderungen der Beitragsordnung ist den Mitgliedern die Möglichkeit der Fernwahl zu geben. Die Unterlagen für diese Fernwahl sind auf Antrag des Mitgliedes spätestens zwei Wochen vor der Versammlung zu verschicken. Ihnen ist auch der Geschäftsbericht und der Finanzbericht beizufügen."

Das scheint mir doch wichtig zu sein und sollte zumindest noch diskutiert werden. Wie machen das die Schweizer und Deutschen?

 

zu § 12:

alte Seite: 4 Mitglieder, maximal 6 Beiräte, Funktionsdauer noch offen;

neue Seite: 6 Mitglieder, maximal 2 Beiräte, Funktionsdauer 2 Jahre;

ist prinzipiell ok und habe ich in den Entwurf eingearbeitet

 

zu § 13 Aufgabenkreis des Vorstandes und § 14

neue Seite:

Es scheint mir der folgende Passus den Präsidenten mit zuviel Macht auszustatten:

"Bei Gefahr im Verzug ist der Präsident berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen; im Innenverhältnis bedürfen diese jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan."

Ich schlage daher vor, das zu streichen. Das Vier-Augen-Prinzip soll gewahrt bleiben, und Dinge die der Generalversammlung gehören sollen auch nur von dieser im Vorhinein entschieden werden.

Sonst scheint es prinzipiell ok, ich muss es aber noch genauer lesen und verstehen und dann in den Entwurf einarbeiten

 

§ 16 Schiedsgericht

neue Seite: scheint prinzipiell ok, muss ich aber noch genauer lesen und verstehen und dann in den Entwurf einarbeiten

 

§ 17 Datenschutz

neue Seite: scheint mir überzogen zu sein dass "Jedes Mitglied ... die unwiderrufliche Zustimmung (gibt), dass seine personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Vorname, '''Geburtsdatum''', '''Beruf''', Funktion im Verein, seine '''für das Vereinswesen Bedeutung habende Ausbildung, seine Erfolge und seine fachliche und organisatorische Ausbildung''' mittels Datenverarbeitung erfasst werden ... "

Die fett von mir hervorgehobenen Punkte sollten wir noch diskutieren: warum muss ein Mitglied das Geburtsdatum angeben? evt. das Jahr bzw. ob Volljährig, ok. Und die Ausbildung, Erfolge, etc. sollen nicht verpflichtend sein. Wer es selbst angibt und unter die GNU-FDL stellt ok, aber von Haus aus es zu verlangen scheint mir übertrieben. Das Recht auf Privatsphäre sollte auch bei unseren Mitgliedern gewahrt bleiben.

 

§ 18 Auflösung des Vereines

scheint prinzipiell ok, muss ich aber noch genauer lesen und verstehen und dann in den Entwurf einarbeiten

 

Anhang ist nicht angegeben:

ist ok, aber es sollte der Inhalt des Anhangs (nicht als Teil der Statuten) dann z.B. als ein Antrag für die erste Generalversammlung gestellt werden und vorher von uns gemeinsam erstellt werden.

 

Bitte um Durchsicht des Statutenentwurfes und Feedback

 

Nötig ist auch die Wahl des Ortes und Termins der konstituierenden Generalversammlung:

Wahl des Orts: http://doodle.ch/participation.html?pollId=wk7q7en44xvqn5a7

Wahl des Termins: http://doodle.ch/participation.html?pollId=y7yy8ggxipe3fv93

Siehe auch http://meta.wikimedia.org/wiki/Wikimedia_%C3%96sterreich#Gr.C3.BCndung

 

Liebe Grüße

 

Edgar