Hallo
an alle
Die
gute Nachricht zuerst:
1) Wir
sind 20 Interessenten auf der Mailingliste!
Damit
haben wir unser selbst gestecktes Ziel erreicht und können die Vereinsgründung
wagen.
2) Es
sind aber noch die Statuten in Arbeit und ich wäre froh wenn wir bis spätestens
z.B. 21.12.07 einen Konsens gefunden haben.
Wir haben allerdings ein kleines Problem in der
Methodik zur Erstellung unserer Statuten.
Es gibt derzeit zwei Entwürfe zu den Statuten:
einerseits eine am 14. November neu erstellte Seite http://meta.wikimedia.org/wiki/Wikimedia_Österreich/Statuten
(kurz: neue Seite), und
andererseits die Seite http://meta.wikimedia.org/wiki/Wikimedia_Österreich/Statutenentwurf
, die am 9.Oktober erstmals erstellt wurde (kurz: alte Seite).
Die zwei Seiten weichen in Form und teils in Inhalt
voneinander ab.
Ich schlage daher vor, dass wir solange an der alten
Seite
http://meta.wikimedia.org/wiki/Wikimedia_Österreich/Statutenentwurf
weiter arbeiten, bis wir einen Konsens der Bearbeiter (oder zumindest eine
qualifizierte Mehrheit unter den Listenteilnehmern der Mailingliste) gefunden
haben und können dann den gemeinsam erstellten Inhalt auf die neue Seite
verschieben.
Ich
stelle die Unterschiede der zwei Seiten kurz dar und bitte um Diskussion auf
der zugehörigen Diskussionsseite und/oder hier auf der Mailingliste:
'''Unterschiede in der Form'''
*Im Statutenentwurf (alte Seite) wurden die einzelnen
Paragraphen als '''Überschriften''' formatiert. Das erleichtert die Arbeit an
den einzelnen Paragraphen und ermöglicht auch ein Inhaltsverzeichnis.
*Im Statutenentwurf wurden die '''geschlechterspezifischen'''
Unterschiede dargestellt (z.B. Obfrau/Obmann). Das erschwert zwar die
Lesbarkeit, ist aber im Sinne der Gleichberechtigung m.E. sinnvoll und
notwendig (siehe dazu z.B. http://www.wien.gv.at/ma57/sprache/ MA57 zur
sprachlichen Gleichbehandlung oder
[http://info.tuwien.ac.at/akgleich/Erfordernis_Sprachliche_Gleichbehandlung.htm
TU Wien zur sprachlichen Gleichbehandlung]. Auf der neuen Seite [[Wikimedia_Österreich/Statuten]]
gibt es im § 18 Auflösung des Vereines (bzw. am Ende des Dokumentes) den Hinweis:
"Alle männlichen Bezeichnungen gelten für weibliche Bezeichnungen
sinngemäß."
'''Unterschiede im Inhalt:'''
Ich beschränke mich einmal nur auf die augenfälligsten
Dinge, eine genauere Analyse der Unterschiede möchte ich noch machen.
zu § 1 und 2:
*auf der alten Seite geht schon aus dem Namen die für
die Spendenabsetzbarkeit erforderliche Wissenschaftlichkeit hervor; dies ist
deshalb wichtig, weil der Verein vor allem die Spendenabsetzbarkeit ermöglichen
soll und das https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Einkommensteuer/AbsetzbareSpenden/LeitfadenfrAntrgeau_4378/_start.htm
Finanzamt] hier sehr genau fordert: es muss
wissenschaftlich auf akademischem Niveau sein! Freie Wissensinhalte die aber
z.B. nur Kindergarten- oder Schulniveau erreichen, könnten die Spendenabsetzbarkeit
zerstören.
*Auch das vollständige Teilen der Ziele der Wikimedia
Foundation zerstört die Spendenabsetzbarkeit, es dürfen eben nur die
gemeinsamen wissenschaftlichen Ziele sein.
*auch der allgemeine Betrieb und die finanzielle
Förderung des Betriebs von Internetsystemen zerstört die Spendenabsetzbarkeit,
es dürfen eben nur die unmittelbar für die wissenschaftlichen Ziele
erforderlichen speziellen Dinge sein.
*das mit dem Sitz in Graz hatten wir schon diskutiert:
in der alten Seite ist es daher offen gelasen und sollte noch im Konsens oder
mit qualifizierter Mehrheit entschieden werden
zu § 10:
neue Seite: noch beide Begriffe
"Mitgliederversammlung" und "Generalversammlung" enthalten,
wurde in
alter Seite bereits auf "Generalversammlung"
vereinheitlicht.
alte Seite: "Bei Wahlen, Statutenänderungen und
Änderungen der Beitragsordnung ist den Mitgliedern die Möglichkeit der Fernwahl
zu geben. Die Unterlagen für diese Fernwahl sind auf Antrag des Mitgliedes
spätestens zwei Wochen vor der Versammlung zu verschicken. Ihnen ist auch der
Geschäftsbericht und der Finanzbericht beizufügen."
Das scheint mir doch wichtig zu sein und sollte
zumindest noch diskutiert werden. Wie machen das die Schweizer und Deutschen?
zu § 12:
alte Seite: 4 Mitglieder, maximal 6 Beiräte,
Funktionsdauer noch offen;
neue Seite: 6 Mitglieder, maximal 2 Beiräte,
Funktionsdauer 2 Jahre;
ist prinzipiell ok und habe ich in den Entwurf
eingearbeitet
zu § 13 Aufgabenkreis des Vorstandes und § 14
neue Seite:
Es scheint mir der folgende Passus den Präsidenten mit
zuviel Macht auszustatten:
"Bei Gefahr im Verzug ist der Präsident
berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung
oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen
zu treffen; im Innenverhältnis bedürfen diese jedoch der nachträglichen
Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan."
Ich schlage daher vor, das zu streichen. Das
Vier-Augen-Prinzip soll gewahrt bleiben, und Dinge die der Generalversammlung
gehören sollen auch nur von dieser im Vorhinein entschieden werden.
Sonst scheint es prinzipiell ok, ich muss es aber noch
genauer lesen und verstehen und dann in den Entwurf einarbeiten
§ 16 Schiedsgericht
neue Seite: scheint prinzipiell ok, muss ich aber noch
genauer lesen und verstehen und dann in den Entwurf einarbeiten
§ 17 Datenschutz
neue Seite: scheint mir überzogen zu sein dass
"Jedes Mitglied ... die unwiderrufliche Zustimmung (gibt), dass seine
personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Vorname, '''Geburtsdatum''', '''Beruf''', Funktion im Verein, seine '''für das Vereinswesen Bedeutung habende Ausbildung,
seine Erfolge und seine fachliche und organisatorische Ausbildung'''
mittels Datenverarbeitung erfasst werden ... "
Die fett von mir hervorgehobenen Punkte sollten wir
noch diskutieren: warum muss ein Mitglied das Geburtsdatum angeben? evt. das
Jahr bzw. ob Volljährig, ok. Und die Ausbildung, Erfolge, etc. sollen nicht
verpflichtend sein. Wer es selbst angibt und unter die GNU-FDL stellt ok, aber
von Haus aus es zu verlangen scheint mir übertrieben. Das Recht auf
Privatsphäre sollte auch bei unseren Mitgliedern gewahrt bleiben.
§ 18 Auflösung des Vereines
scheint prinzipiell ok, muss ich aber noch genauer
lesen und verstehen und dann in den Entwurf einarbeiten
Anhang ist nicht angegeben:
ist ok, aber es sollte der Inhalt des Anhangs (nicht
als Teil der Statuten) dann z.B. als ein Antrag für die erste
Generalversammlung gestellt werden und vorher von uns gemeinsam erstellt
werden.
Bitte
um Durchsicht des Statutenentwurfes und Feedback
Nötig
ist auch die Wahl des Ortes und Termins der konstituierenden
Generalversammlung:
Wahl
des Orts: http://doodle.ch/participation.html?pollId=wk7q7en44xvqn5a7
Wahl
des Termins: http://doodle.ch/participation.html?pollId=y7yy8ggxipe3fv93
Siehe
auch http://meta.wikimedia.org/wiki/Wikimedia_%C3%96sterreich#Gr.C3.BCndung
Liebe
Grüße
Edgar